Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für den a-la-carte-Betrieb Staigers Waldhorn
Staiger – Gastronomie GmbH, 73207 Plochingen (Stand: Frühjahr 2026)

1. Geltungsbereich
1.1
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Reservierungen, Bewirtungsverträge und gastronomischen Leistungen im regulären a-la-carte-Betrieb der Staiger – Gastronomie GmbH, insbesondere im Restaurant Staigers Waldhorn.
1.2
Für Veranstaltungen, Feiern, geschlossene Gesellschaften, Bankette, Caterings sowie Sonderveranstaltungen gelten gesonderte Allgemeine Geschäftsbedingungen.
Diese sind Bestandteil der jeweiligen Angebots- und Vertragsunterlagen und haben Vorrang vor diesen AGB.

2. Vertragspartner / Vertragsschluss
2.1
Vertragspartner ist die Staiger – Gastronomie GmbH.
Als Vertragspartner des Auftragnehmers gilt derjenige, der die Reservierung vornimmt, auch wenn diese für weitere Personen erfolgt.
2.2
Mit einer Tischreservierung – unabhängig davon, ob diese telefonisch, persönlich, per E-Mail oder über Online-Reservierungssysteme erfolgt – kommt ein rechtsverbindlicher Bewirtungsvertrag zustande.
2.3
Ein gesonderter schriftlicher Vertrag ist hierfür nicht erforderlich.

3. Leistungen und Pflichten
3.1
Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die bestellten gastronomischen Leistungen im Rahmen der betrieblichen Möglichkeiten ordnungsgemäß zu erbringen.
3.2
Der Gast verpflichtet sich, die reservierten Plätze sowie die angebotenen Leistungen im vereinbarten Umfang in Anspruch zu nehmen.


4. Preise und Abrechnung

4.1
Alle Preise verstehen sich als Endpreise in Euro (€) inklusive der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer.
4.2
Abgerechnet wird nach dem tatsächlich in Anspruch genommenen Leistungsumfang.

5. Reservierungen, Nichterscheinen (No-Show)
5.1
Reservierungen sind verbindlich.
Kann eine Reservierung nicht wahrgenommen werden, wird um rechtzeitige Absage gebeten.
5.2
Bei nicht wahrgenommener oder reduzierter Tischreservierung im a-la-carte-Bereich ist der Auftragnehmer berechtigt, einen pauschalen Verdienstausfall in Höhe von 25,00 € pro nicht erschienener Person in Rechnung zu stellen, sofern kein rechtzeitiger Hinweis erfolgt ist.

6. Personenzahl

6.1
Die bei der Reservierung angegebene Personenzahl dient als organisatorische Grundlage.
6.2
Abweichungen nach unten gelten als teilweise Nichterfüllung des Bewirtungsvertrages und können gemäß § 5.2 berechnet werden.
6.3
Bei Reservierungen über 10 Personen behalten wir uns aus organisatorischen Gründen vor, eine kleine, reduzierte Karte aus unserer gültigen Speisekarte zusammen zu stellen. Dies kann auch in Abstimmung nach Ihren individuellen Wünschen erfolgen. 

7. Raummiete
7.1.  Für Ihre Reservierung stellen wir Ihnen nach Möglichkeit den gewünschten Platz zur Verfügung.
7.2.  Wenn Sie für Ihre Reservierung einen unserer Räume alleine nutzen wollen und wir diesem Zustimmen, so entfallen dafür grundsätzlich kostenpflichtige Raumkosten.
7.3.  Wird einer alleinigen Raumnutzung von uns zugestimmt, so sind folgende Raummieten je nach Veranstaltungstag zusätzlich zum getätigten Umsatz fällig.
            Postzimmer:             ab 200,00 €
            Albvereinszimmer:  ab 250,00 €
            Waldhornsaal:         ab 500,00 €
            Stadl:                        Winter 250 €  /  Sommer 500 € 
In der Raummiete enthalten sind normale Stromkosten, Heizung, Endreinigung und Stellen der Räumlichkeit.
Ab dem Erreichen des von uns für jeden Raum definierten Mindestumsatz am Veranstaltungstag laut den AGB unserer separaten Festplaner entfällt die Raummiete.

8. Geschäftszeiten
8.1. Unsere allgemeinen Geschäftszeiten sind für Ihre Reservierung bindend.
8.2 Über die allgemeinen Geschäftszeiten hinausgehende Leistungen der Staiger Gastronomie GmbH müssen bei Vertragsabschluss vereinbart werden und sind grundsätzlich kostenpflichtig.
8.3. Momentan haben wir folgende Geschäftszeiten:
             Montag+Dienstag:  11.00-14.00 Uhr und 17.00-22.00 Uhr
             Mittwoch ist Ruhetag
             Donnerstag+Freitag: 11.00-14.00 Uhr und 17.00-22.00 Uhr
             Samstag:  11.00 - 22.00 Uhr
             Sonn-Feiertag: 11.00 - 20.30 Uhr
             Küchenschluss und letzte Bestellannahme ist immer 30 min vor Geschäftszeitende
8.4.  Werden von der Staiger Gastronomie GmbH über die Geschäftszeiten hinaus Dienstleistungen von unserem Personal erbracht, so sind hierfür grundsätzlich 35,00 € Mitarbeiter / angefangene Arbeitsstunde zu entrichten.

9. Nachtzuschlag
Ab 24.00 Uhr ist zusätzlich zu den aufgeführten Personalkosten von §9.4.  ein Nachtzuschlag von 35.-€ pro Mitarbeiter / Stunde zu entrichten.

9. Brandschutz und Ordnungsvorschriften
9.1
Aus brandschutzrechtlichen Gründen ist das Abbrennen von Wunderkerzen, Feuerwerkskörpern oder offenem Feuer in sämtlichen Räumlichkeiten untersagt.
9.2
Mitgebrachte Dekorationen oder Gegenstände dürfen Fluchtwege, Notausgänge oder Sicherheitseinrichtungen nicht beeinträchtigen.
9.3
Den Anweisungen des Personals ist aus Sicherheitsgründen Folge zu leisten.

10. Mitgebrachte Speisen und Getränke / Korkgeld
10.1
Das Mitbringen eigener Speisen und Getränke ist grundsätzlich nicht gestattet.
10.2
Ausnahmen bedürfen der vorherigen Zustimmung.
In diesem Fall kann ein Kork- oder Gedeckgeld erhoben werden.

11. Reinigungsaufwand
Bei groben Verschmutzungen, die über den üblichen Reinigungsaufwand hinausgehen, behält sich der Auftragnehmer vor, eine zusätzliche Reinigungsgebühr zu berechnen.

12. Zahlungsbedingungen
12.1
Rechnungen sind sofort fällig und vor Ort oder – bei Rechnungsstellung – innerhalb von 14 Tagen zu begleichen.
12.2
Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Verzugszinsen gemäß § 288 BGB.

13. Nachtzuschlag
Ab 24.00 Uhr ist zusätzlich zu den aufgeführten Personalkosten von §9.4.  ein Nachtzuschlag von 35.-€ pro Mitarbeiter / Stunde zu entrichten.

14. Außer-Haus-Leistungen
Für Außer-Haus-Veranstaltungen und Caterings gelten gesonderte Bedingungen und Festplaner.
Diese Leistungen sind nicht Bestandteil dieser AGB.

15. Gerichtsstand / Salvatorische Klausel
15.1
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
15.2
Gerichtsstand ist – soweit gesetzlich zulässig – Esslingen.
15.3
Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen unberührt.

Staigers Waldhorn

Historisches Brauhaus Plochingen
Inhaber: Familie Uwe Staiger
Neckarstr. 25
73207 Plochingen
Telefon: 07153 72700

Meisterlich Geniessen

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Meistervereinigung Gastronom
Baden-Württemberg e.V.

Öffnungszeiten:

Restaurant

warme Küche von
Montag+Dienstag und Donnerstag+Freitag 11.30 bis 14:00 und 17:00 bis 22.00 Uhr
Mittwochs Ruhetag
Samstags 11.00 bis 22.00 Uhr
Sonn- und Feiertags: 11.00 Uhr-20.30 Uhr
Küchenschluss jeweils 30 min vor Geschäftszeitsende

Biergarten Bewirtung während der Saison wie im Restaurant.

 

Wir leben Gastfreundschaft

Wir freuen uns über das Vertrauen, das Sie uns als Gast entgegenbringen.
Jedem Gast, der unsere unterschiedlichsten gastronomischen Dienstleistungen in Anspruch nimmt, wollen wir das ehrliche Gefühl vermitteln, dass unsere Gastfreundschaft nicht nur ein Lippenbekenntnis ist, sondern in jedem Bereich unseres Betriebes gelebt wird. Herzlich willkommen in Staigers Waldhorn !